WOBAU ALFELD
IMMOBILIEN-MANAGEMENT
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Wohnungseigentumsverwaltung
Das Hauptziel unserer Wohnungseigentumsverwaltung ist die Werterhaltung und Wertsteigerung Ihrer Immobilie bei Einhaltung der vom Gesetzgeber gestellten hohen Anforderungen an die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Unser Angebot umfasst folgende Leistungen:
A) Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in dem
24, 27 und 28 Absätze 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwalterentgelt abgegolten.
1. Wirtschaftsplan
Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmenart, in Form von Gesamtwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG.
2. Jahresabrechnung
Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum.
3. Eigentümerversammlung und Niederschrift
Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten sowie ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
4. Hausordnung
Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsverordnung. Gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsverordnung mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Beschwerdeführers ab.
5. Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
Betreuen und Überwachen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.
6. Geldverwaltung
Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten); Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder.
7. Rechnungskontrolle und –Anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs-, und Reparaturrechnungen.
8. Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
9. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehung der Wohnanlage.
10. Auftragsvergabe
Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
Veranlassen von Reparaturen und Bauverträgen, Überwachung einschließlich Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung, sofern die vereinbarte Auftragssumme gemäß Verwaltervertrag überschritten wird.
Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und- Beseitigung.
11. Sofortmaßnahmen
Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden.
Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
12. Schlüssel-Bestellungen
Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
13. Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV).
14. Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
B) Besondere Leistungen
Eine pauschale Verwaltervergütung setzt einen festen Leistungsumfang voraus. Der Verwalter ist bereit und in der Lage, zusätzliche Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung für Ihren Grundbesitz zu bieten.
Außerdem kann es vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzung für die Gemeinschaft erheblicher Aufwand ausgelöst wird, der von den Vertragsparteien vorher nicht kalkulierbar ist.
Sofern kein tatsächliches Verschulden durch die Verwaltung besteht, werden besondere Leistungen von der Verwaltung mit der Eigentümergemeinschaft abgerechnet und mit der Rechnungsstellung fällig.