WOBAU ALFELD
IMMOBILIEN-MANAGEMENT
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Miethausverwaltung
Sie haben Eigentum und möchten dies gewinnbringend vermieten und verwalten lassen? Dann sind wir Ihr zuverlässiger Partner für alle Belange rund um ihre Immobilie. Werte erhalten, Kosten senken, Rendite steigern – nach diesem Prinzip arbeiten wir in der Miethausverwaltung.
Unser Angebot umfasst folgende Leistungen:
A) Allgemeine Verwaltung
1. Abschluss und Abwicklung von Mietverträgen, Führen der gesamten mündlichen und schriftlichen Korrespondenz mit den Mietern, Abnahme und Übergabe der Wohnungen.
2. Sorgsame Aufbewahrung aller uns überlassenen Unterlagen rund um Ihre Immobilie.
3. Durchführung der Haus-/Nutzungsverordnung. Gemeldete Verstöße mahnt die Verwaltung mündlich oder schriftlich ab.
4. Regelmäßige Überprüfung des Versicherungsbedarfes. Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen in Absprache mit dem Hauseigentümer. Abwicklung von Versicherungsschäden direkt mit der Versicherungsgesellschaft.
5. Vertretung gegenüber den Behörden in allen, die laufende Verwaltung betreffenden Angelegenheiten. Die Ausnahme bildet nur die Vertretung vor der Steuerbehörde.
B) Kaufmännische Verwaltung
1. Überprüfung der Mieteingänge, Geltendmachung der Rechte und Ansprüche des Eigentümers aus den Mietverhältnissen.
Anlage und Verwaltung der Mietkautionen und regelmäßige Überprüfung der Möglichkeiten einer Mietanpassung.
2. Erstellung der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung auf Grundlage der Betriebskostenverordnung und Anpassung der Vorauszahlungen auf Grundlage der erstellten Abrechnungen.
3. Erstellung der Einnahmen-Ausgabenabrechnung für den Eigentümer.
4. Einrichtung eines Girokontos. Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung.
5. Rechnerische und sachliche Prüfung der Lieferanten-, Dienstleistungs- und Instandhaltungsrechnungen. Überwachung der Zahlungsfristen und pünktliche Zahlungsanweisung aller, das Verwaltungsobjekt betreffenden Steuern, Abgaben und Lasten.
C) Technische Verwaltung
1. Instandhaltung und Instandsetzung des Objektes.
2. Auftragsvergabe an die Handwerksfirmen.
3. Überwachung der auszuführenden Arbeiten.
4. Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden. Schadensmeldung an die Versicherung.
5. Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen z.B. Heizung, Blitzschutzanlage und Brandschutzeinrichtungen.